Statistiker und Polizei erfassen die Unfallzahlen. Im Vordergrund steht dabei immer das subjektive Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer. Aber viele Straßen und Kreuzungen, vor allem in Städten, sind Unfallschwerpunkte. An diesen Verkehrsanlagen wird man häufiger in Unfälle verwickelt.
Diese Umstände sollten bei der Strafbemessung mitberücksichtigt werden.
Die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen wird weniger diskutiert, als das Fehlverhalten von z.B. jugendlichen Fahranfängern oder älteren Autofahrern.
Insbesondere die Ausführung und Steuerung von Lichtsignalanlagen hat einen großen Einfluss auf das Unfallgeschehen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass an Ampeln ohne eigene Phase für die Linksabbieger schwerere und häufiger Unfälle beim Abbiegen geschehen. Trotzdem wird oft aus falscher Sparsamkeit auf die Signalisierung der Linksabbieger verzichtet. Meiner Meinung nach müsste bei solchen Unfällen den Kommunen eine Mitschuld nachzuweisen sein. Mir ist ein solcher Fall aber nicht bekannt.
Freitag, 31. August 2007
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